Notdienst
1. Januar 2020
Ab 01. Januar wir für Thüringen eine neue Regelung für den zahnärztlichen Notdienst in Kraft gesetzt. Unter der zentralen Notrufnummer 116 117 werden Patienten von ausgebildetem Personal beraten und bei medizinischer Notwendigkeit an die dem Wohnort regional nächstliegende Bereitschaftspraxis vermittelt. Alternativ wird die zahnärztliche Bereitschaft auch auf der Homepage der KZV- Thüringen:
kzv-thueringen.de veröffentlicht